TSV-Büro
Das TSV-Büro ist am 13. April 2022 geschlossen. Wir wünschen allen ein frohes Osterfest.
Das TSV-Büro ist am 13. April 2022 geschlossen. Wir wünschen allen ein frohes Osterfest.
Ab sofort können Intensivkurse für die Osterferien gebucht werden. Folgende Kurse werden angeboten : Seeräuber , Bronze, Silber, Gold Uhrzeiten: 10:30, 11:15, 12:00 und 12:45 Uhr im Frankenbad Dieses Angebot richtet sich vor allem an […]
Das Training für Bronze / Silber und Gold findet weiterhin dienstags zu folgenden Zeiten im Frankenbad statt: Bronze – 15:30 Uhr / Bronze, Silber, Gold 16:15 Uhr / Silber, Gold 17:00 Uhr Neuanmeldungen bitte unter […]
Da die Beueler Bütt erst NACH den Sommerferien wieder öffnen wird können wir leider bis dahin keine weiteren Seepferdchen sowie Wassergewöhnungskurse für Kinder unter 6 Jahren anbieten. Die Kinder, die schon im Kurs waren , […]
Wiederöffnung der Beueler Bütt erst nach der Sommerpause Die Sanierungsarbeiten in der Beueler Bütt können nicht vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Am Mehrzweckbecken im Schwimmbad Beueler Bütt waren die Arbeiten im Dezember 2021 gestartet. […]
In Absprache mit den Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer wird der Kurs auf den 03.03.2022 verschoben. Die Teilnehmer haben darum gebeten, da die aktuelle Corona-Lage noch immer ein hohes Risiko birgt. Wir starten am 03.03.2022 um 18.45 […]
Krankheitsbedingt muss das Kinderturnen montags in der Josefschule leider ausfallen. Ab 1. März 2022 geht es zu den gewohnten Zeiten ab 15.00 Uhr wieder weiter. Wir bitte um Ihr Verständnis.
Liebe Vereinsmitglieder, ab dem 1.1.2022 gilt die neue Beitragsordnung. Diese finden Sie im Bereich “Formulare” oder >Hier.
Aufgrund der Corona-Regeln startet der Kurs Fit & Relax erst am 03.02.2022 – 24.03.2022. Beginn 18.45 – 20.00 Uhr in der Turnhalle der ehemaligen Realschule Beuel. Die Kursgebühr beträgt 15,00 € für Mitglieder und 30,00 […]
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zur Zeit alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über 12 Jahre einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen müssen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt bei allen immunisierten Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Boosterung) nachweisen können.